Ausbildung als Pflegefachfrau / Pflegefachmann

• Stellennummer: 2619
• Vollzeit
• zum 01.02.2023
• Dauer: 3 Jahre
• Bewerbungsfrist: 31.08.2022

Das Städtische Klinikum Braunschweig ist das Krankenhaus der Maximal­versorgung für die Region Braun­schweig und mit 1.499 Planbetten eines der größten Kranken­häuser in Deutsch­land. Mit 21 Kliniken und zehn selbst­ständigen klinischen Abteilungen sowie sieben Instituten wird nahezu das komplette Fächer­spektrum der Medizin abgedeckt. Pro Jahr werden fast 65.000 Patienten stationär und mehr als 200.000 Patienten ambulant behandelt.

Das erwartet Dich bei uns

Berufsbild

Die theoretische Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann findet im Städtischen Klinikum Braunschweig gGmbH in der Berufsfachschule Pflege statt.

Durch die Gesetzesänderung vom 17. Juli 2017 wurde die Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflege neu gegliedert und in eine generalistische Ausbildung für die Pflege Menschen aller Altersgruppen umgewandelt.

Die Ausbildung verläuft über 3 Jahre. Innerhalb dieser Zeit werden mindestens 2.100 Stunden Unterricht erteilt und 2.500 Stunden Praxiseinsätze angeboten.Die Praxiseinsätze werden zum größten Teil in den Fachbereichen der Städtischen Klinikum Braunschweig gGmbH sowie in der stationären und ambulanten Alten- und Gesundheitspflege absolviert.

Ausbildungsablauf

Die gesamte Ausbildung ist in Theorie- und Praxisblöcke gegliedert. Die praktische Ausbildung findet auf verschiedenen Stationen im Klinikum Braunschweig statt. Zusätzlich wurden Kooperationsverträge mit anderen Trägern, wie zum Beispiel mit Altenpflegeheimen, Sozialstationen und anderen Kliniken geschlossen, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu gewährleisten. Zu unserem Qualitätsanspruch im Rahmen der praktischen Ausbildung gehört auch das Angebot der gezielten Praxisanleitung. Sie werden analog der gesetzlich geforderten Stundenanzahl von mindestens 10% der praktischen Ausbildungszeit in ausgewählten Pflegesituationen durch spezialisierte Pflegefachkräfte gezielt angeleitet.

Weitere Unterstützungsmöglichkeiten zum Erreichen Ihres Ausbildungszieles sind ein Mentoring-Konzept in der Praxis, bei Bedarf Sprachmentoring sowie individuelle Lernförderungsangebote. Außerdem wird die individuelle Förderung der umfassenden Handlungskompetenz durch den Einsatz im Rahmen einer Lernstation und das Angebot einer professionell begleiteten Lernwerkstatt verstärkt. Während der Ausbildung besteht für Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, im Rahmen des Erasmus-Projekts der Europäischen Union ein Auslandspraktikum zu absolvieren. Wenn Sie über die Hochschulzugangsberechtigung verfügen, haben Sie die Möglichkeit, sich nach der Probezeit für ein berufsbegleitendes Studium „Angewandte Pflegewissenschaften im Praxisverbund“ zu bewerben.

Qualifizierte Lehrkräfte, Ärzte und examinierte Pflegekräfte sowie andere Fachdozenten unterrichten Sie in der Theorie und Praxis. Die Ausbildung schließt mit dem staatlichen Examen ab, zu dem ein schriftlicher, mündlicher und ein praktischer Teil gehören. Danach erhalten Sie die staatliche Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau / Pflegefachmann.

Arbeitszeit

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden in einer 5-Tage-Woche.
Der Einsatz erfolgt im Früh-, Spät- und Nachtdienst.

Erholungsurlaub

Der Erholungsurlaub richtet sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Allgemeiner Teil- und beträgt zurzeit maximal 30 Ausbildungstage pro Kalenderjahr.

Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr erhält die Auszubildende / der Auszubildende im Schichtdienst pauschal jeweils einen Tag Zusatzurlaub.

Das bieten wir Dir

Ausbildungsvergütung

• im 1. Ausbildungsjahr 1.165,69 €
• im 2. Ausbildungsjahr 1.227,07 €
• im 3. Ausbildungsjahr 1.328,38 €

Zusätzlich werden eine Schichtzulage und tarifliche Zulagen nach den geltenden Tarifverträgen gewährt.

Das erwarten wir von Dir

• Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung oder
• Hauptschulabschluss mit einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung

Einstellungsvoraussetzung ab 16.03.2022: Nachweis der Masernimmunität / Masernschutzimpfung für nach dem 31.12.1970 Geborene und Immunität / Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 (Covid-19). Je nach Berufsgruppe / Einsatzbereich sind noch weitere Impfnachweise vorzulegen.

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